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   LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2014 - 3 O 6/13 KfH   

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https://dejure.org/2014,50583
LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2014 - 3 O 6/13 KfH (https://dejure.org/2014,50583)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 21.11.2014 - 3 O 6/13 KfH (https://dejure.org/2014,50583)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 21. November 2014 - 3 O 6/13 KfH (https://dejure.org/2014,50583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Irreführende Werbung für Kinesio-Tapes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die Bewerbung von Kinesiotapes mit dem Slogan "Schmerzen werden gelindert"

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Nr 1 MPG, § 4 Abs 2 S 2 Nr 1 MPG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG
    Werbung für Medizinprodukte: Irreführung wegen fehlender wissenschaftlicher Grundlage für die Werbeaussage; Irreführungsverbot als Marktverhaltensregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2014 - 3 O 6/13
    Vielmehr genügt für eine Irreführung, dass es an einer gesicherten wissenschaftlichen Grundlage für die Aussage fehlt, oder aber dass mit einer umstrittenen wissenschaftlichen Meinung geworben wird, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen (vgl. BGH, Urt. vom 06.02.2013 - I ZR 62/11 - Juris Rdnr. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - I ZR 94/09 - Juris).
  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2014 - 3 O 6/13
    Dabei ist allerdings klarzustellen, dass, anders als der Kläger möglicherweise meint, geringere Anforderungen an die wissenschaftliche Grundlage für Werbeaussagen bei Medizinprodukten zu stellen sind als bei Arzneimitteln (vgl. BGH, Urt. vom 17.01.2013 - I ZR 5/12 - Juris Rdnr. 20).
  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 94/09

    Wettbewerbsverstoß: Darlegungs- und Beweislast bei gesundheitsbezogenen

    Auszug aus LG Waldshut-Tiengen, 21.11.2014 - 3 O 6/13
    Vielmehr genügt für eine Irreführung, dass es an einer gesicherten wissenschaftlichen Grundlage für die Aussage fehlt, oder aber dass mit einer umstrittenen wissenschaftlichen Meinung geworben wird, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen (vgl. BGH, Urt. vom 06.02.2013 - I ZR 62/11 - Juris Rdnr. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 08.05.2013 - I ZR 94/09 - Juris).
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